Tippgeberprovision

Wir honorieren Ihr Engagement

Wir entwickeln Immobilien. Das Wissen um neue Immobilienangebote ist unerlässlich für unsere solide und nachhaltige Tätigkeit.

Genau da können Sie mitwirken. Denn Sie haben etwas sehr Kostbares – Ihr persönliches Netzwerk.
Geben Sie den Tipp für eine neue gute Verbindung und wir entlohnen Sie mit einer attraktiven Tippgeberprovision.

Sie kennen in Ihrem persönlichen, beruflichen oder nachbarschaftlichen Umfeld etliche Personen. Tauschen Sie sich mit diesen aus und erfahren, ob jemand Immobilieneigentümer mit Verkaufsüberlegungen oder Entwicklungsabsichten ist.

Aktivieren Sie Ihre sozialen Kompetenzen und kommunizieren mit Ihren Kontakten. Teilen Sie Ihr Wissen mit uns und schaffen einfache Verdienstmöglichkeiten ohne mühseligem Aufwand und Verpflichtung.

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Sie kennen eine Immobilien-Kaufgelegenheit bzw. einen Eigentümer, welcher Überlegungen zu seiner Immobilie anstrebt.

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Sie informieren uns telefonisch oder schriftlich über die Immobilie oder über den Eigentümer samt Name und Kontaktmöglichkeit. Gerne können Sie uns diese Informationen auch in einem persönlichen Gespräch bekanntgeben.

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Wir nehmen mit dem Eigentümer Kontakt auf (falls gewünscht auch diskret und anonym ohne Bekanntgabe der Quelle) oder Sie stellen den Erstkontakt her.

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Bei erfolgreichem Abschluss des Kaufvertrages mit uns erhalten Sie eine Tippgeberprovision von mindestens EUR 2.500,-. Die Höhe orientiert sich an dem tatsächlich von uns zu bezahlenden Kaufpreis und kann bis zu EUR 20.000,- betragen.

Bitte beachten Sie bei Ihrem Tipp folgende Voraussetzungen:

  • das Immobilienangebot war bzw. ist nicht öffentlich (Inserat, Verkaufsbeschilderung, Internet, sonstige Vermarktungsmaßnahmen)

  • die Immobilie oder der Eigentümer sind uns zuvor nicht nachweislich bekannt gewesen

  • Immobilienart: Eigentumswohnungen, Zinshäuser, Zinshausanteile, Grundstücke, Baurechtsgründe, Häuser (Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser), Villen, Dachböden

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass vorstehendes Angebot der Tippgeberprovision nicht an Personen gerichtet ist, welche in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu den Immobilieneigentümern stehen bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist (z.B. Anwälte oder Steuerberater und deren Klienten) solche Provisionen zu verrechnen.

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